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Allgemeines Zivilrecht
Zum Bereich des allgemeinen Zivilrechts gehört insbesondere das gesamte Vertragsrecht (Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Hierbei bieten wir die Erstellung und Überprüfung von Verträgen an, ebenso wie die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche.
Wir bieten Ihnen weiterhin eine umfangreiche Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Bereich sowie in gerichtlichen Verfahren wie z. B. dem Mahnverfahren oder Klageverfahren.