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Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts bildet ein Schwerpunkt das Eherecht. Dies beinhaltet sowohl die voreheliche Beratung, den Entwurf und die Überprüfung von Eheverträgen als auch das gesamte Scheidungsverfahren einschließlich dem Entwurf von Scheidungsfolgevereinbarungen. Daneben fallen in den Bereich des Familienrechts Angelegenheiten des Kindschaftsrechts (z.B. Umgangsrecht, Sorgerecht etc.), Unterhaltsrechts, Vormundschafts- und Betreuungssachen.
Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt.
Wir bearbeiten dieses Rechtsgebiet mit äußerstem Fingerspitzengefühl, um so persönliche Härten beziehungsweise weitere Verletzungen zu vermeiden.
Deshalb ist es eine Maxime dieser Kanzlei, stets diskret und seriös zu arbeiten.
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht
- Trennung und Scheidung
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Umgang
- Sorgerecht
- Eheverträge
- Gewaltschutz
- Vermögensauseinandersetzung