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Verwaltungsrecht
Unter das Gebiet des Verwaltungsrechts fallen:
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Gaststättenrecht
- die Handwerksordnung
- Gewerberecht
- Beamtenrecht
- Schulrecht
Auf diesen Gebieten bieten wir Ihnen eine umfassende Vertretung sowohl im außergerichtlichen Bereich, insbesondere dem Widerspruchsverfahren, als auch im gerichtlichen Verfahren. Zum Verwaltungsrecht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist. Neben der prozessualen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten legen wir Wert auf die vorgerichtliche Vermittlung und einvernehmliche sowie zeitnahe Streitbeilegung. Die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind sehr vielfältig. Zu unseren Schwerpunkten im Verwaltungsrecht gehören die folgenden Themenkomplexe.
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Verfahrensrecht
- Beamtenrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Schulrecht
- Handwerksrecht