Have any questions?
+44 1234 567 890
Zwangsvollstreckungsrecht
Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts vertreten wir Sie als Gläubiger bei der Durchsetzungen Ihrer Ansprüche, z.B. Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen etc.
Als Schuldner vertreten wir Sie bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen von Vollstreckungsgegenklagen oder Drittwiderspruchsklagen sowie bei der Abwehr von Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher und bei Forderungspfändungen.
Des Weiteren vertreten wir Sie im gesamten Bereich des vorläufigen Rechtschutzes (Eilverfahren), insbesondere bei der Beantragung oder Abwehr von einsteiligen Verfügungen.